Am 28. September 2026 beging das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein 75-jähriges Bestehen. In einem aktuellen Beitrag für den Humanistischen Pressedienst (hpd) würdigt der Ethiker und HAI-Beirat Hartmut Kreß die Leistungen des Gerichts, ordnet sie aber auch kritisch ein.
Kreß hebt hervor, dass das Gericht durch seine Rechtsprechung maßgeblich dazu beigetragen hat, die Freiheitsrechte in der Bundesrepublik zu stärken. Er verweist auf die Entwicklung der allgemeinen Handlungsfreiheit, die Sicherung der Meinungs- und Pressefreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Urteil von 2020, das den Anspruch auf selbstbestimmtes Sterben und fachkundige Suizidhilfe bekräftigt hat.
Zugleich sieht Kreß Anlass zu kritischen Rückfragen. Er greift den Einwand auf, das Gericht beanspruche eine zu weit reichende Deutungshoheit. Seit den 1970er Jahren habe das Gericht das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sehr weit ausgelegt und den Kirchen Sonderrechte eingeräumt, „die in Deutschland keine andere Institution besitzt und für die es in anderen europäischen Staaten keine Analogien gibt“.
Der Beschluss im Fall Egenberger vom 29. September 2025 zeige, wie schwer sich Karlsruhe damit tue, den Vorrang des Europäischen Gerichtshofs anzuerkennen. Die Entscheidung falle zwiespältig aus und habe neue Rechtsunsicherheiten geschaffen. Weitere Kritikpunkte betreffen die Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch sowie die lange Dauer mancher Verfahren, etwa bei den Verfassungsbeschwerden zur Finanzausstattung der Kommunen.

