29. August 2025

Freiverantwortlichkeit im Kontext der Suizidassistenz

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Medizin-Ethik-Recht (ZfMER) analysiert Prof. Dieter Birnbacher, Mitglied im Beirat des Hans-Albert-Instituts, die Frage der Freiverantwortlichkeit bei der Suizidassistenz im Kontext psychischer Erkrankungen. Ausgangspunkt seiner Untersuchung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, das die Freiverantwortlichkeit als zentrales Kriterium für die Zulässigkeit der Hilfe zur Selbsttötung bestimmt hat.

Birn­ba­cher betont, dass es sich bei Frei­ver­ant­wort­lich­keit um ein soge­nann­tes thick con­cept han­delt, das sowohl deskrip­ti­ve als auch nor­ma­ti­ve Kom­po­nen­ten ver­eint. Beson­de­res Augen­merk legt er auf die Fra­ge, wie sich die­se Kri­te­ri­en im Fal­le psy­chi­scher Erkran­kun­gen anwen­den lassen. 

Birn­ba­cher zeigt auf, dass eine psy­chi­sche Krank­heit die Frei­ver­ant­wort­lich­keit nicht pau­schal aus­schließt. Vie­le psy­chi­sche Stö­run­gen ver­lau­fen pha­sen­haft, und in „lich­ten Augen­bli­cken“ kann Ein­wil­li­gungs- und Ent­schei­dungs­fä­hig­keit wie­der vor­han­den sein: „Ent­schei­dend ist das Aus­maß, in dem sie fähig sind, unter Bezug auf die Erfah­run­gen, die sie mit ihrer Krank­heit gemacht haben, und auf der Grund­la­ge ihrer Über­zeu­gun­gen und Ein­stel­lun­gen zu einem wohl­erwo­ge­nen Urteil dar­über zu kom­men, wie weit sie die vor ihnen lie­gen­de Weg­stre­cke gehen möch­ten und wie weit nicht.“

Die der­zei­ti­gen Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung von Frei­ver­ant­wort­lich­keit sei­en bis­lang jedoch unzu­rei­chend. Sie las­sen vie­le Fra­gen offen und schaf­fen Unsi­cher­hei­ten sowohl für Ärz­tin­nen und Ärz­te als auch für Juris­tin­nen und Juris­ten. Es bedarf daher ver­bind­li­cher fach­li­cher Leit­li­ni­en, die einen Rest an Augen­maß und indi­vi­du­el­ler Urteils­kraft nicht erset­zen kön­nen: „Weder das Recht noch die leit­li­ni­en­ge­ben­den Instan­zen kön­nen medi­zi­ni­sche Dia­gno­sen voll­stän­dig in Nor­men fas­sen. Inso­fern wird das Recht gut dar­an tun, sich weit­ge­hend auf Ver­fah­rens­an­for­de­run­gen zu beschränken.“


Die aktu­el­le Aus­ga­be der ZfMER ist online frei zugäng­lich: https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=70852&elem=3629754

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