Nicht nur § 219a StGB ist verfassungswidrig, sondern die gesamte deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch. Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme, die das Hans-Albert-Institut und die Giordano-Bruno-Stiftung zur Verfassungsbeschwerde der Ärztin Kristina Hänel in Karlsruhe eingereicht haben. Die von HAI-Direktoriumsmitglied und gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon formulierte Stellungnahme zeigt auf, dass § 219a StGB nur im Kontext der Gesetzgebung betrachtet werden kann, in die er eingebettet ist. Denn nur vor dem Hintergrund des generellen „Unwerturteils“ über den Schwangerschaftsabbruch konnte es überhaupt als rechtmäßig erscheinen, die Meinungs- und Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten einzuschränken.
Das Hans-Albert-Institut hat auf Anfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) eine Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz eingereicht. Verbesserungsvorschläge bezogen sich vor allem auf die Betonung der Prinzipien der offenen Gesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung individueller Selbstbestimmungsrechte als zentrales Wesensmerkmal einer offenen Gesellschaft und als normativer Kern des Grundgesetzes. Daüber hinaus wurde auf die Notwendigkeit einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluation der geförderten Projekte hingewiesen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens war HAI-Direktoriumsmitglied Florian Chefai bei einer Fachkonferenz zu Gast, bei der Impulse von 170 Dachverbänden, Fachorganisationen und Wissenschaftler:innen mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutiert wurden.
Die „Richter:innenwoche 2022“ des Justizministeriums Österreich widmete sich in Kooperation mit dem Hans-Albert-Institut dem Thema „Recht und Krise“. Mit dabei waren die Philosophen und HAI-Beiräte Reinhard Merkel und Nikil Mukerji, die sich mit Impulsvorträgen und anschließender Diskussion beteiligten.
Justizministerin Alma Zadić betonte in ihren Eröffnungsworten die Bedeutung derartiger Fortbildungsveranstaltungen: „Der Krieg in der Ukraine, die Corona-Pandemie und die Klimakrise verändern die Rahmenbedingungen für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Die Frage, wie wir gerade im Recht mit solchen Krisen umgehen, ist daher eine gesellschaftspolitisch zentrale.“
Im März fand an der Universität Coimbra (Portugal) eine Eröffnungsveranstaltung zur Ausstellung «Direito e princípio da congruência no tempo da ciência: o Século de Hans Albert (N. 1921)» statt, in der das Werk von Hans Albert gewürdigt wurde. Eröffnet wurde die Veranstaltung in den Räumen der Rechtsfakultät mit der Präsentation des Dokumentarfilms “Hans Albert – Der Jahrhundertdenker”, der anlässlich Hans Alberts 100. Geburtstag von der Giordano-Bruno-Stiftung produziert wurde. HAI-Direktoriumsmitglieder Florian Chefai und Jonas Pöld stellten anschließend die Philosophie Alberts sowie die Arbeit des Instituts vor.
Verfahrenstechniker und HAI-Beirat Michael Braungart ist im Dezember mit dem Ehrenpreis des 3. Deutschen Nachhaltigkeitspreises Design ausgezeichnet worden. Die Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis würdigt mit der Auszeichnung seine Verdienste auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft und seine Rolle als Mitbegründer und Promoter des Cradle-to-Cradle-Konzepts (C2C). Anders als klassische Ökologiekonzepte zielt C2C nicht auf das Ausbessern bestehender Rahmenbedingungen, sondern will völlig neue Wege einschlagen: Produkte werden neu erfunden und von Anfang an so designt, dass die gebrauchten Materialien immer wieder als Rohstoff verwendet werden können. Das Credo lautet daher nicht „von der Wiege zur Bahre“, sondern „von der Wiege zur Wiege“. Durch „intelligente Verschwendung“ soll nicht bloß der negative Fußabdruck minimieren, sondern die Welt mit einem positiven Fußabdruck hinterlassen werden.
In seiner Eröffnungs-Rede beglückwünschte Bundeskanzler Olaf Scholz die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger und nahm direkten Bezug auf die C2C-Philosophie: „Mich hat es nie überzeugt, Nachhaltigkeit automatisch mit Verzicht gleichzusetzen. Wachstum und Fortschritt sind in uns angelegt. Aber nicht als ein ‚Weniger‘, sondern vor allem als ‚smarter‘ und ‚besser‘“, so der Kanzler
Die Philosophische Fakultät der Universität Sofia und die Bulgarische Gesellschaft für Analytische Philosophie organisierten mit Unterstützung der österreichischen Botschaft eine Konferenz zur Feier des 120. Geburtstages des Philosophen Karl Popper (1902–1994). HAI-Direktoren Jonas Pöld und Florian Chefai beteiligten sich mit einem Vortrag über die Rolle von Institutionen in der offenen Gesellschaft.
Im BR unterhielt sich Mukerji zudem mit der Historikerin Hedwig Richter über das Verständnis von und den Umgang mit gesellschaftlichen Krisen.
Zudem sprach Grams-Nobmann in der ZDF-Sendung MaiThinkX mit Mai Thi Nguyen-Kim über ihre Abkehr von der Homöopathie; und begründete in einem Gastbeitrag im Standard, warum sie sich aus den sozialen Netzwerken zurückgezogen hat.
Zur Diskussion über den Chatbot LaMDA wurde Metzinger im SWR-Interview gefragt, ob künstliche Systeme leiden können und welche ethischen Konsequenzen daraus folgen.
Im Interview mit dem Deutschlandfunk schilderte Mannino aus entscheidungs- und spieltheoretischer Perspektive, ob und wie bei einem Einsatz von Atomwaffen eine Risikoabwägung stattfindet.
In einem Gastbeitrag bei „Endstation Rechts“ analysierte Pfahl-Traughber zudem, inwiefern die Zuschreibung des rechtsextremistischen russischen Philosophen Alexander Dugin als Putins Vordenker zutrifft.
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