02. April 2020

ETHISCH-JURISTISCHE BETRACHTUNGEN ZUR CORONAVIRUS-PANDEMIE

Entscheidungen über Leben und Tod

Das Coro­na­vi­rus und die damit ein­her­ge­hen­de Atem­wegs­er­kran­kung COVID-19 stel­len Poli­tik und Gesell­schaft vor schwer­wie­gen­de Ent­schei­dun­gen. Mit­glie­der des Hans-Albert-Insti­tuts (HAI) set­zen sich der­zeit mit ethi­schen und juris­ti­schen Aspek­ten der Pan­de­mie aus­ein­an­der und sind Ansprech­part­ner für Poli­tik und Medien.

Der Jurist und Rechts­phi­lo­soph Rein­hard Mer­kel (Bei­rats­mit­glied des HAI) hat jüngst an einer Stel­lung­nah­me des Deut­schen Ethik­ra­tes zur Coro­na-Pan­de­mie mit­ge­wirkt, das in Auf­trag des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums ver­fasst wur­de. Als Exper­te wur­de er in der ZDF-Talk­show „Mar­kus Lanz“ vom 31.03.2020 zuge­schal­tet, um von der kon­tro­ver­sen Dis­kus­si­on zu berich­ten, die inner­halb des Ethik­ra­tes geführt wur­den. Mer­kel schil­der­te: „Das war in einem hohen Maße emo­tio­nal unter­strömt, viel stär­ker als sämt­li­che ethi­schen Debat­ten, die wir davor geführt haben.“

Falls es auch in Deutsch­land dar­auf hin­aus­lau­fen soll­te, dass zu wenig Beatmungs­ge­rä­te für zu vie­le Pati­en­ten mit der Atem­wegs­er­kran­kung COVID-19 zur Ver­fü­gung ste­hen, müs­se bei einer soge­nann­ten „Tria­ge“ ent­schie­den wer­den, wie und bei wem eine lebens­ret­ten­de Behand­lung prio­ri­siert wird. „Sol­che Din­ge füh­ren an die Gren­zen des ratio­nal Ent­scheid­ba­ren“, erklär­te Mer­kel. „Wir ste­hen vor einer Rei­he mög­li­cher­wei­se tra­gi­scher Kon­flik­te, für die es kei­ne mora­lisch schuld­lo­se Lösung gibt.“ So sei es in juris­ti­scher Hin­sicht pro­ble­ma­tisch, hoch­be­tag­te Men­schen mit einer gerin­ge­ren Über­le­bens­wahr­schein­lich­keit von einer Behand­lung im vorn­her­ein aus­zu­schlie­ßen, damit mehr Beatmungs­ge­rä­te für jün­ge­re Pati­en­ten bereit­ge­stellt wer­den kön­nen. Das Alter allein wäre dem­nach kein hin­rei­chen­des Kri­te­ri­um für den Zugang zu einer medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Eben­so bedenk­lich sei das Been­den einer lau­fen­den Behand­lung, um das Leben eines ande­ren Pati­en­ten zu ret­ten. Mer­kel stell­te fest: „Das ist eine ver­zwei­felt schwie­ri­ge Ent­schei­dung“, die nach recht­li­chen Prin­zi­pi­en jedoch nicht erlaubt sei.

Eric Hilgendorf: Nicht die Ärzte mit juristischen Problemen belasten

 
Auch Eric Hil­gen­dorf, Rechts­phi­lo­soph und Direk­to­ri­ums­mit­glied des HAI, äußer­te sich zu den juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen, die mit der Coro­na-Pan­de­mie und unzu­rei­chen­den medi­zi­ni­schen Res­sour­cen ein­her­ge­hen. In einem Gast­kom­men­tar bei Legal Tri­bu­ne Online gab er zu beden­ken: „In Tria­ge-Situa­tio­nen, wie sie jetzt vor­kom­men, wird die Schwä­che man­cher Posi­tio­nen offen­bar: Wol­len wir wirk­lich behaup­ten, dass Ärz­te, die einen Infi­zier­ten an das ein­zi­ge vor­han­de­ne über­le­bens­wich­ti­ge Beatmungs­ge­rät anschie­ßen, einen ande­ren aber nicht mehr anschlie­ßen kön­nen, rechts­wid­rig han­deln?“ Recht­li­che Vor­ga­ben, die eine zufrie­den­stel­len­de Ant­wort auf die Fra­ge lie­fern könn­ten, gäbe es bis­lang nicht. Umso wich­ti­ger sei es nun, Ärz­te in sol­chen Extrem­si­tua­tio­nen nicht zusätz­lich mit juris­ti­schen Pro­ble­men zu belas­ten. „Eine prag­ma­ti­sche Lösung ist es, zunächst ein­mal jede als noch ver­tret­bar erschei­nen­de medi­zi­ni­sche Ent­schei­dung zu akzep­tie­ren, und nur offen­kun­dig nicht mehr ver­tret­ba­re Ent­schei­dun­gen als rechts­wid­rig ein­zu­stu­fen“, so Hilgendorf.

 

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