Hans-Albert-Institut

04. Juni 2020

Hans-Albert-Institut unterstützt Positionspapier des BVMD

Homöopathie ist keine geeignete Therapiemethode

Die Bun­des­ver­tre­tung der Medi­zin­stu­die­ren­den in Deutsch­land (BVMD) hat ein Posi­ti­ons­pa­pier vor­ge­legt, das sich für ein Umden­ken im Umgang mit der Homöo­pa­thie aus­spricht. Das Hans-Albert-Insti­tut bewer­tet das Papier als gelun­ge­nen Bei­trag zur Stär­kung der evi­denz­ba­sier­ten Medizin.

Wie die BVMD in ihrem ges­tern ver­öf­fent­lich­ten Posi­ti­ons­pa­pier fest­stellt, gibt es kei­nen Grund zur Annah­me, dass homöo­pa­thi­sche Mit­tel über den Pla­ce­bo-Effekt hin­aus wir­ken. Aus einer wis­sen­schaft­li­chen Per­spek­ti­ve kön­ne die Homöo­pa­thie daher nicht als eine geeig­ne­te The­ra­pie­me­tho­de ange­se­hen wer­den. Den­noch genießt die Homöo­pa­thie wei­ter­hin eine Son­der­stel­lung im deut­schen Gesund­heits­we­sen und ver­zeich­net jähr­lich stei­gen­de Umsätze.

Ange­sichts des feh­len­den Wir­kungs­nach­wei­ses for­dert die BVMD einen fak­ten­ba­sier­ten Umgang mit Homöo­pa­thi­ka: Weder sol­len ent­spre­chen­de Behand­lun­gen wei­ter­hin Bestand­teil des Leis­tungs­pa­ke­tes der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung sein noch soll eine Apo­the­ken­pflicht für homöo­pa­thi­sche Prä­pa­ra­te gel­ten. Dar­über hin­aus wird eine trans­pa­ren­te Abgren­zung von der Natur­heil­kun­de sowie die Strei­chung der Zusatz-Wei­ter­bil­dung “Homöo­pa­thie” für Ärz­tin­nen und Ärz­te aus der Mus­ter­wei­ter­bil­dungs­ord­nung der Bun­des­ärz­te­kam­mer gefor­dert. Grund­sätz­lich soll­te die Son­der­stel­lung homöo­pa­thi­scher Mit­tel auf­ge­ho­ben wer­den, da sie eine Gefähr­dung des Pati­en­ten­wohls und eine Miss­ach­tung von Wis­sen­schaft­lich­keit und Evi­denz in der Medi­zin darstellt.

Das Hans-Albert-Insti­tut (HAI) begrüßt die deut­li­che Posi­tio­nie­rung der BVMD, die immer­hin 90.000 Medi­zin­stu­die­ren­de in Deutsch­land ver­tritt und den Zusam­men­schluss aller 39 medi­zi­ni­schen Fach­schaf­ten bil­det. Schließ­lich ist längst hin­rei­chend belegt, dass es sich bei der Homöo­pa­thie um eine phar­ma­ko­lo­gisch unwirk­sa­me und pseu­do­wis­sen­schaft­li­che Behand­lungs­me­tho­de han­delt. Ange­bot und Wer­bung für Homöo­pa­thi­ka füh­ren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in die Irre, wenn Hei­lungs­ef­fek­te ange­prie­sen wer­den, die einer kri­ti­schen Prü­fung nicht stand­hal­ten. Dass Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit ihren Kran­ken­kas­sen­bei­trä­gen zusätz­li­che Kos­ten für die über­hol­ten Glau­bens­über­zeu­gun­gen Ein­zel­ner tra­gen, ist nicht akzeptabel.

Wie jede ande­re Wis­sen­schaft muss sich die Medi­zin am aktu­el­len For­schungs­stand ori­en­tie­ren. The­ra­pien stüt­zen sich auf Hypo­the­sen, die grund­sätz­lich fal­si­fi­zier­bar sein müs­sen. Der bis­he­ri­ge Umgang mit der Homöo­pa­thie muss daher in allen betrof­fe­nen Berei­chen über­prüft und gege­be­nen­falls kor­ri­giert wer­den. Wel­che Maß­nah­men für eine sol­che Kor­rek­tur umge­setzt wer­den soll­ten, hat die BVMD nach­voll­zieh­bar im Sin­ne des Pati­en­ten­wohls dargelegt.

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