30. März 2022
Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz
Das Hans-Albert-Institut hat auf Anfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) eine Stellungnahme zum geplanten Demokratiefördergesetz eingereicht.
Mehr als 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden eingeladen, ihre Ideen einzubringen. Grundlage ist ein von BMI und BMFSFJ gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier zu der geplanten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte hierzu: „Wir wollen unsere Demokratie von innen heraus stärken. Menschenverachtung, Demokratiefeindlichkeit, Hass und Intoleranz zu begegnen, ist nicht allein eine Aufgabe von Polizei und Justiz. Es ist an uns allen, unsere vielfältige und offene Gesellschaft zu verteidigen.“
In seiner Stellungnahme begrüßt das Hans-Albert-Institut die Absicht der Regierungsparteien, zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verlässlich und umfassend zu fördern. Der Beteiligungsprozess bietet hierbei einen wichtigen Beitrag, um Erfahrungswissen und Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven einzubringen.
Verbesserungsvorschläge des Instituts betreffen vor allem eine stärkere Betonung der Prinzipien der offenen Gesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung individueller Selbstbestimmungsrechte als zentrales Wesensmerkmal einer offenen Gesellschaft und als normativer Kern des Grundgesetzes. Eine Förderung von Projekten muss sich daher insbesondere danach richten, ob diese die Basiswerte einer modernen Demokratie und offenen Gesellschaft teilen – nämlich insbesondere Gewalteinteilung, Individualitätsprinzip, Menschenrechte, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, Säkularität und Volkssouveränität.
Darüber hinaus schlägt das Institut vor, das bisherige Themenspektrum zu erweitern. Angesichts der hybriden Kriegsführung der russischen Regierung sind besonders Desinformationskampagnen von Bedeutung, die auf die Destabilisierung demokratischer Gesellschaften abzielen. Projekte, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen (etwa durch Schulung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens), sollten stärker als bisher angesprochen und bei der Förderung bedacht werden.
Nicht zuletzt sollte bei der Ausarbeitung des Gesetzes deutlich zwischen der Ablehnung von Einstellungen und Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit unterschieden werden. Da sich die Streitkultur der offenen Gesellschaft dadurch auszeichnet, dass sie strikt zwischen Position und Person unterscheidet, muss auch die scharfe und als verletzend empfundene Kritik an Positionen erlaubt sein (Meinungsfreiheit als individuelles Recht sowie als Grundlage der gesellschaftlichen Weiterentwicklung).
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