28. Februar 2020
Sterbehilfe-Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat RechtSgeschichte geschrieben
Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Mittwoch die seit 2015 bestehende Regelung zur Sterbehilfe als verfassungswidrig erklärt. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Direktoriumsmitglied des Hans-Albert-Instituts, kommentierte das Urteil im Rechtsmagazin Legal Tribune Online (LTO).
Laut Hilgendorf habe das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15) zur „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) Rechtsgeschichte geschrieben: “Selten ist das Recht auf persönliche Selbstbestimmung, das eben auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst, so emphatisch betont worden wie in der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Das Urteil sei in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen und war in dieser Deutlichkeit von fast niemandem erwartet worden. “Zu den wichtigsten Folgerungen, die aus der Entscheidung zu ziehen sind, gehört, dass auch Schwerstkranke bis zuletzt Träger von Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde sind, die nicht zum Spielball fremder Interessen werden dürfen. Das muss man so betonen, weil sich in den vergangenen Jahren eine sehr bedenkliche Tendenz zur Übertherapie am Lebensende herausgebildet hat. Das Urteil des BVerfG enthält die erforderlichen Argumente, um dem entgegenzuwirken.” so Hilgendorf in der LTO am 27. Februar 2020.
Zugleich müsse verhindert werden, “dass nach der Nichtigerklärung des § 217 StGB das Pendel in die entgegengesetzte Richtung ausschlägt. Weder sei eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe akzeptabel noch dürfe es einen sozialen Druck in Richtung auf ein „beschleunigtes Sterben“ geben. „Das Urteil des BVerfG macht es dringend erforderlich, dass sich unsere Gesellschaft intensiver und sachlich angemessener als bisher mit Fragen der Hilfe beim und zum Sterben auseinandersetzt“, schließt Hilgendorf seinen Kommentar.
Zum Originalartikel: „Selbstbestimmt bis in den Tod“ (LTO, 27.02.2020)
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